Im Arbeitsleben können schwerbehinderte Menschen aus unterschiedlichen
Gründen Unterstützung benötigen. Dementsprechend gibt es ein breites
Spektrum an Leistungen, das die gleichberechtigte Teilhabe schwerbehinderter
Menschen am Arbeitsleben zum Ziel hat. Dieses umfasst z.B. Hilfen bei der Suche
nach einer neuen Stelle und die Begleitung und Beratung schwerbehinderter Menschen
und ihrer Kollegen am Arbeitsplatz.
Dieser Text beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit spezifischen
Leistungen für gehörlose Menschen am Arbeitsplatz, insbesondere mit
Hilfen zur Sicherung der Kommunikation und Möglichkeiten zu deren Finanzierung.
Der
Bedarf zur Sicherung der Kommunikation ist unterschiedlich: In einem Fall wird
beispielsweise ein Gebärdensprachdolmetscher benötigt, in einem anderen
Fall genügt es, wenn jemand regelmäßig den Anrufbeantworter abhört
und die Nachrichten aufschreibt.
Ein selbstständiger Friseurmeister
mit eigenem Geschäft wiederum braucht möglicherweise eine Person,
die Telefonanrufe entgegennimmt, Termine vereinbart und diese schriftlich dokumentiert.
Es
gibt unterschiedliche Möglichkeiten, diese Unterstützung zu organisieren
und auch unterschiedliche Rechtsgrundlagen zur Finanzierung.